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Ein Wegzug aus Deutschland kann teuer werden

Dr. Patrick Stach: Ein Wegzug aus Deutschland kann teuer werden

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach informiert über die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in Deutschland

Am 1. Januar 2022 tritt eine Revision des deutschen Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) in Kraft. Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erklärt, welche rechtlichen Auswirkungen dies auf auswanderungswillige Personen haben wird. 

In seiner Kanzlei mit Sitz in St. Gallen und Zürich beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach immer wieder mit rechtlichen Fragestellungen betreffend natürlicher sowie juristischer Personen, die von Deutschland in die Schweiz auswandern wollen. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das revidierte Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) in Kraft. Die Revision bringt zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich, die es ab dem Jahreswechsel zu beachten gilt. Um welche Änderungen es sich handelt und was dies für auswanderwillige Personen bedeutet, erklärt Dr. Patrick Stach nachfolgend:

Was bedeutet die Revision des Gesetzes konkret?
Welche Auswirkungen hat die Gesetzesverschärfung?
Gilt das verschärfte Gesetz nur für private Personen?
Was bedeutet der Wegfall der unbefristeten Stundung?
Wie wirkt sich diese Gesetzesverschärfung auf die Schweiz aus?
Inwiefern besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Staaten?
Lohnt sich ein Umzug in die Schweiz oder andere Länder für Betroffene?

WAS BEDEUTET DIE REVISION DES GESETZES KONKRET?

Unternehmer, die Deutschland verlassen möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Wegzug insbesondere aufgrund der deutschen Wegzugsteuer hohe Kosten mit sich bringen kann. Die Wegzugssteuer kann für in Deutschland lebende Personen beispielsweise zur Folge haben, dass Beteiligungen an Kapitalgesellschaften einkommenssteuerpflichtig werden. Besteuert wird damit ein fiktiver Gewinn aus dem Vermögenszuwachs, wenn die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland gehalten wird. Dr. Patrick Stach betont, dass dieser fiktive Wert als Einkommen besteuert wird, ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattfindet. Da nach den meisten Staatsverträgen ein aus einem Verkauf resultierender Gewinn dem Wohnsitzstaat zugewiesen wird, kann Deutschland nun die bis zum Wegzug gebildeten stillen Reserven steuerpflichtig machen. 


WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIE GESETZESVERSCHÄRFUNG KONKRET?

Dadurch wird Personen, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens einem Prozent halten, ein Wegzug aus Deutschland wesentlich erschwert, erläutert Dr. Patrick Stach



GILT DAS VERSCHÄRFTE GESETZ NUR FÜR UNTERNEHMER?

Die Gesetzesverschärfung bezweckt eine allfällige Steuerumgehung im europäischen Raum zu erschweren. Um dies zu erreichen, wurden beispielsweise auch die Voraussetzungen zur Wegzugsbesteuerung für privat gehaltene Gesellschaftsanteile umformuliert. Mit der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Revision sind von der Wegzugsbesteuerung deshalb neuerdings auch natürliche Personen betroffen, die in den letzten fünf Jahren zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren und während den letzten 12 Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. Bislang waren diese Zeiträume enger gefasst und die betroffene Personengruppe dadurch wesentlich kleiner, so Dr. Patrick Stach.

WAS BEDEUTET DER WEGFALL DER UNBEFRISTETEN STUNDUNG?

Die wohl zentralste Auswirkung der Gesetzesverschärfung besteht im Wegfall der unbefristeten Stundung. Bis anhin bestand die Möglichkeit, beim Wegzug aus Deutschland innerhalb des EU/EWR-Raums die geschuldete Steuer zeitlich unbegrenzt, unverzinslich und ohne Sicherheiten zu stunden, solange der Betroffene Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates war und seine Anteile weiter hielt. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Steuer mit dem Wegzug aus Deutschland fällig und ist sofort zu begleichen, betont Dr. Patrick Stach. Es besteht zwar auch die Möglichkeit, die Steuer über sieben Jahre in gleichen, unverzinslichen Raten abzubezahlen, dafür muss jedoch eine entsprechende Sicherheit geleistet werden. Für die Betroffenen kann diese Steuerpflicht zu einem Problem werden, warnt Dr. Patrick Stach


Wie wirkt sich diese Gesetzesverschärfung auf die Schweiz aus?

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit dieser sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer imfolge des Umzugs aus Deutschland in die Schweiz im mit Urteil vom 26. Februar 2019 (RS C 581/17) auseinandergesetzt. Die Schweiz stellt gemäss dem revidierten Gesetz trotz Freizügigkeitsabkommen ein Drittstaat dar, was gemäss dem Europäischen Gerichtshofs einen Verstoss gegen dieses Abkommen darstellt. Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf das Urteil insofern, dass die Bezahlung der Steuern beim Wegzug in die Schweiz in fünf Jahresraten zu erfolgen hat, diese zu verzinsen sind und eine Sicherheit zu leisten ist, erklärt Dr. Patrick Stach. 


INWIEFERN BESTEHT WEITERHIN EINE UNGLEICHBEHANDLUNG GEGENÜBER ANDEREN STAATEN? 

Die Ungleichbehandlung wurde von der Neufassung der Wegzugsbesteuerung nicht korrigiert, weiss Dr. Patrick Stach. Es wird lediglich nicht mehr zwischen EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten unterschieden. Demnach wird die Freizügigkeit für erwerbsbedingte Wegzüge von Deutschland in die Schweiz und in andere Staaten eingeschränkt, was dazu führt, dass die Rechtsfolgen aus dem Urteil des EuGHs umgangen werden.


LOHNT SICH FÜR BETROFFENE, IN DEUTSCHLAND LEBENDE PERSONEN DER UMZUG IN DIE SCHWEIZ ODER ANDERE LÄNDER ÜBERHAUPT NOCH?

Auf jeden Fall hat bei einem geplanten Wegzug eine Abwägung der Vor- und Nachteile zu erfolgen, gibt Dr. Patrick Stach zu bedenken. Wer in Deutschland lebt und wegzugssteuerpflichtig ist, sollte sich genau mit der revidierten Gesetzeslage befassen, sofern er einen Umzug in ein anderes Land in Erwägung zieht. In Deutschland lebende Personen, die ihren Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegen möchten, können sich hinsichtlich der Wegzugssteuer künftig lediglich damit trösten, dass sie nicht schlechter gestellt sind als Personen, die in ein anderes EU-/EWR-Land umsiedeln, resümiert Dr. Patrick Stach. 


DIE KANZLEI STACH RECHTSANWÄLTE

Die Schweizer Kanzlei Stach Rechtsanwälte vertritt und berät nationale und internationale Klienten.  Der Fokus der Kanzlei liegt neben den Rechtsgebieten der Wirtschaft auf dem damit verbundenen Arbeitsrecht, dem Erbrecht, Familienrecht und Notariat für Beurkundungen und Beglaubigungen. Ein praktisches Verständnis für wirtschaftliche Abläufe kombiniert mit wirtschaftsrechtlichem Know-how zeichnet Stach Rechtsanwälte aus und macht sie für Unternehmen und Unternehmer zu einem wertvollen Partner. Dabei ist die individuelle Betreuung ihrer Klienten den Rechtsexperten stets ein Anliegen, von der Beratung bis hin zur Vertretung vor Gericht oder vor Behörden. Die Juristen der Kanzlei Stach Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St. Gallen eingetragen.

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