Selbst das Oberlandesgericht warnt
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.
Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung… … lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“